Tod im Ausland

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Wenn einem das Schlimmste im Ausland trifft, so ist das besonders schwer und oft schwierig.
Auch in diesem Fall sind wir für Sie da und nehmen Ihnen die administrativen und organisatorischen Notwendigkeiten ab.

Beim Tod im Ausland sind einige spezielle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

Es ist wichtig, dass der Tod durch einen Arzt bestätigt wird. Danach ist die Kontaktaufnahme mit dem Schweizer Konsulat des betreffenden Landes zur Absprache des weiteren Vorgehens zwingend. Gerne übernehmen wir für Sie und nach Ihren Vorgaben diese Absprache.

In vielen Fällen steht die direkte Rückführung der verstorbenen Person in die Schweiz im Vordergrund. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Kremation im entsprechenden Land und anschliessender Urnenbeisetzung in der Schweiz.

Umgekehrt gilt ebenfalls und ist selbstverständlich auch möglich: Stirbt ein/e ausländische/r Staatsangehörige/r in der Schweiz und soll die Beisetzung im Heimatland stattfinden.


Unserer Philosophie entsprechend sind wir gerne bereit, auch beim Verlust eines geliebten Menschen im Ausland, Ihnen in allen Belangen beizustehen und dem Verstorbenen würdevoll das letzte Geleit zurück in die Heimat zu gewähren.

Alle Formalitäten und die Rückführung in die Schweiz übernehmen wir mit unserer grossen Erfahrung – wir stehen zu Ihrer Verfügung und beraten Sie gerne.